Der Verein

Der Kirchheimer Narrenrat e.V., auch "Kirnarra" genannt, setzt sich aus aktiven und fördernden Mitgliedern zusammen. Fördernde Mitglieder sind die Basis jedes Vereins, ohne die eine vernünftige Vereinsarbeit nicht möglich wäre. Natürlich gehört die Kirnarra auch 2 Dachverbänden an, die sich vereinsübergreifend um den Fasching kümmern. Unsere aktiven Mitglieder sind in einzelnen Gremien organisiert, die sich folgendermaßen zusammensetzen:

Präsidium

Das Präsidium setzt sich aus 6 Präsidiumsmitgliedern zusammen, die den Verein leiten. Zum Präsidium der Kirnarra gehören der Präsident, der Kassier und der Schriftführer jeweils mit ihren Stellvertretern. Gemäß der Satzung ist der Vorstand nach §26 BGB das gesamte Präsidium. Vetretungsberechtigt sind jeweils 2 Mitglieder des Vorstandes, unter denen sich aber entweder der Ratspräsident oder der 1. Ratskassier befinden muss.

Senat

Die Senatorenwürde wird Mitgliedern verliehen, die sich sehr große Verdienste um den Verein erworben haben und mindestens 10 Jahre aktiv waren.

Elferrat

Der Elferrat ist das Aktivengremium, in dem alle Gruppen und Bereiche der Kirnarra organisiert sind. Zu ihm gehören die Hofmarschälle, die Auftrittskoordinatoren, das Technik- und Logistikteam, die Gardeleiter und Betreuer, die Trainer, das Kinderfaschingsteam sowie alle Aktiven ohne feste Aufgabe.

Prinzenpaare

Der Kirchheimer Narrenrat stellt jedes Jahr 2 Prinzenpaare, ein erwachsenes Prinzenpaar und ein Kinderprinzenpaar. Die Prinzenpaare werden zum Faschingsauftakt am 11. November bzw. dem darauf folgenden Wochenende vorgestellt (Proklamation) und Anfang Januar gekrönt (Inthronisation). Sie sind dann bis zum Faschingsdienstag im Amt. Am Faschingsdienstag werden die beiden Prinzen traditionsgemäß beerdigt, bei der Kirnarra geschieht das mit einem kleinen Schauspiel.

Garden

Die Kirnarra hat einen Kinderhofstaat (bis 7 Jahre) und 4 Garden, die Little Dancers (8 - 12 Jahre), die Blue Diamonds (11 - 16 Jahre), die Teen Angels (15 - 18 Jahre) und die Crazy Devils (17 - 30 Jahre). Jede Garde ist i.d.R. auf 12 Tänzerinnen und Tänzer beschränkt. Seit der Saison 2002 gibt es auch noch die Gauditruppe "Sister Act" (ab 18 Jahre).

Mach mit...

Du hast Lust als aktives Mitglied in einer der genannten Bereiche und Funktionen dabei zu sein oder möchtest uns fördern und als passives Mitglied unterstützen? Hier gibt's weitere Informationen...

Dachverbände

Bei Faschingsvereinen gibt es natürlich, wie in vielen anderen Bereichen auch, Dachverbände. Die beiden Dachverbände kümmern sich um das Brauchtum des Faschings und passen auf, dass es im Sinne der Tradition von den angeschlossenen Faschingsgesellschaften gepflegt wird. Die beiden Verbände sind der Deutsche BDK (Bund Deutscher Karneval) und die auf Europäischer Ebene arbeitende FEN (Föderation Europäischer Narren). Für uns sind die jeweiligen Landesverbände zuständig.